1. Geltungsbereich und Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der Fa. Pohler Event’s Michael Pohler im Bereich Catering (nachfolgend „Pohler Event‘s“ genannt) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“).
2. Die AGB gelten ausschließlich. Widersprechende und/oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten vorbehaltlich einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Fa. Pohler Event’s Michael Pohler nicht.
3. Alle Angebote sind freibleibend. Mit Auftragserteilung, telefonisch oder schriftlich, erkennt der Kunde die nachfolgenden AGB an.
4. Die AGB gelten als Rahmenvereinbarung in ihrer jeweils geltenden Fassung auch für künftige Geschäfte zwischen Fa. Pohler Event’s Michael Pohler und dem Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf. Innerhalb eines Vertrags werden Änderungen dieser AGB dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit Fa. Pohler Event’s Michael Pohler im Rahmen der Geschäftsbeziehungen einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Weg angeboten werden. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn Fa. Pohler Event’s Michael Pohler in seinem Angebot besonders hinweisen.
2. Warenangebot
Das umfangreiche Sortiment von Fa. Pohler Event’s Michael Pohler ist immer wieder saisonal bedingten Veränderungen unterworfen. Sollten einzelne Artikel vorübergehend nicht vorhanden sein, behält sich Fa. Pohler Event’s Michael Pohler ein Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vor. Sofern eine Information zeitlich möglich ist, erhält der Kunde vorab dazu eine Mitteilung.
3. Preise, Preisliste und Mehrwertsteuer
1. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise von Fa. Pohler Event’s Michael Pohler zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen von Fa. Pohler Event’s Michael Pohler an Dritte, soweit die Auslagen und Leistungen vertraglich vereinbart oder von dem Kunden genehmigt wurden.
2. Sofern im Einzelfall nicht Preise vereinbart sind, gelten die in der Preisliste neuesten Datums aufgeführten Preise.
3. Fa. Pohler Event’s Michael Pohler ist zu einer Preiserhöhung berechtigt, wenn sich die dem vereinbarten Entgelt zugrunde liegenden Löhne und Kosten erhöhen und zwischen Vertragsabschluss und der Lieferung bzw. Übergabe an den Kunden mehr als vier Monate verstrichen sind.
4. Variable Kosten, die nach tatsächlichem Verbrauch angeboten sind, werden bei Getränken nach ganzen Gebinden, bei Fahrtkosten nach tatsächlich gefahrenen Kilometern, bei Speisen nach Bereitstellung, bei Speisen als Kommissionsware nach tatsächlichem Verbrauch in ganzen Einheiten abzüglich einer Handlingspauschale berechnet.
5. Variable Kosten für Personaleinsatz werden je angefangene Stunde berechnet. Zu den Arbeitszeiten zählen Be- und Entladen, An- und Abfahrt, Auf- und Abbau sowie Servicezeiten vor Ort.
6. Die vereinbarten Preise verstehen sich exklusive der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
7. Der Kunde trägt neben der eigentlichen Vergütung bestimmte Auslagen, die unmittelbar für die Umsetzung des Auftrags angefallen sind und zum Zeitpunkt der Angebotserstellung nicht berücksichtigt waren.
5. Fälligkeit, Anzahlung, Verzug
1. Für Verträge mit bestehenden Kunden gilt: bei Aufträgen mit einem Auftragswert bis 1.000,00€ netto wird eine Endabrechnung nach der Veranstaltung erstellt. Bei Aufträgen über 2.000,00€ netto, erlauben wir uns eine Vorab-Rechnung über 80% der Angebotssumme zu stellen.
2. Für Verträge mit Neukunden gilt: Bis zu einem Auftragswert von 5.000,00€ netto erlauben wir uns eine Vorabrechnung über 100%.
3. Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug können wir gesetzliche Rechte geltend machen. Bei Zahlungsverzug von Geschäftskunden sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 9 %-Punkte über den Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu berechnen. Wir sind berechtigt, etwaigen weiteren Schadenersatz, insbesondere Zahlung einer Aufwandspauschale in Höhe von 40 Euro zu verlangen.
4. Eine Endrechnung bei variablen Kosten (z. B. Getränkeverbrauch oder Personaleinsatz) wird nach der Veranstaltung nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt. Ein eventuell entstandenes Guthaben aus zugrundeliegender Kostenschätzung würde unverzüglich an Sie zurücküberwiesen.
5. Die Zahlungen können per Überweisung, Barzahlung oder PayPalzahlung beglichen werden.
7. Vor Rechnungsstellung teilt der Kunde uns die korrekte Rechnungsanschrift mit. Für das nochmalige Ausstellen einer Rechnung an einen korrigierten Rechnungsempfänger (Name und/oder Anschrift) erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00€ zzgl. MwSt..
6. Rücktritt, Storno, Kosten, Änderung der Teilnehmerzahl, Zahlungspflicht trotz Streiks
1. Der Kunde hat jederzeit das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Soweit keine anderen schriftlichen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und Fa. Pohler Event’s Michael Pohler getroffen wurden, hat Fa. Pohler Event’s Michael Pohler Anspruch auf eine angemessene Entschädigung wie folgt:
1.1. Nach Auftragsvergabe werden bei einer Stornierung bis sieben volle Werktage vor dem ersten Veranstaltungstag, die angefallenen Kosten und Auslagen bis maximal 80 % des letztgültigen Angebotes in Rechnung gestellt.
1.2. Bei einer Stornierung bis drei volle Werktage vor dem ersten Veranstaltungstag werden 90 % des letztgültigen Angebotes in Rechnung gestellt.
1.3. Bei einer Stornierung unter drei vollen Werktagen vor dem ersten Veranstaltungstag werden 100 % des letztgültigen Angebotes in Rechnung gestellt.
2. Soweit noch kein Betrag für Speisen, Getränke oder Personaleinsatz vertraglich vereinbart war, wird für die Berechnung der Entschädigung das preislich niedrigste Speisenangebotspaket und Schätzung der variablen Kosten des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
3. Abgeschlossene Verträge für Räumlichkeiten werden nach den Rücktrittsbedingungen des jeweiligen Vermieters berechnet.
4. Der Kunde schuldet keine Entschädigung gemäß Abs. 1,2 und 3, wenn er nachweist, dass Fa. Pohler Event’s Michael Pohler infolge des Rücktritts überhaupt kein Schaden oder keine Wertminderung entstanden ist oder der Schaden oder Wertminderung wesentlich niedriger als die Pauschale sind.
5. Der Kunde ist verpflichtet, Fa. Pohler Event’s Michael Pohler gegenüber bei Bestellung die voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben. Die Speisenplanung, der genaue Ablauf der Veranstaltung und sonstige, für die Veranstaltung wichtige Details, müssen Fa. Pohler Event’s Michael Pohler bis spätestens zehn Werktage vor dem Veranstaltungstermin schriftlich mitgeteilt werden, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Eine Anpassung der Personenzahl kann bis fünf Werktage vor Veranstaltungsdatum erfolgen. Bei kurzfristiger Auftragserteilung ist die Entscheidung unverzüglich nach Übermittlung des Angebots schriftlich mitzuteilen.
6. Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist Fa. Pohler Event’s Michael Pohler berechtigt, die vereinbarten Preise pro Person angemessen zu erhöhen.
7. Im Falle einer Abweichung der Teilnehmerzahl nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
8. Der Kunde ist zur Bezahlung der bestellten Ware und Leistung auch dann verpflichtet, wenn sein Betrieb bestreikt wird.
4. Termine, Lieferung
1. Die Lieferung erfolgt entsprechend der jeweils gesondert getroffenen Vereinbarung. Die vereinbarten Liefer- und Leistungstermine sind verbindlich, es sei denn, Fa. Pohler Event’s Michael Pohler wird an der Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen, die sie trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte oder durch höhere Gewalt gehindert. In diesem Fall und wenn die Lieferung nicht innerhalb angemessen zu verlängernder Frist erbracht werden kann, wird Fa. Pohler Event’s Michael Pohler von den Liefer- und Leistungsverpflichtungen befreit. Soweit Fa. Pohler Event’s Michael Pohler die Nichteinhaltung der Lieferfrist nicht zu vertreten hat, besteht kein Schadenersatzanspruch des Kunden. Fa. Pohler Event’s Michael Pohler hat die Verzögerung oder die Unmöglichkeit der Lieferung nicht zu vertreten, wenn Fa. Pohler Event’s Michael Pohler von ihren Lieferanten verzögert oder nicht beliefert worden ist (Selbstbelieferungsvorbehalt).
Gegebenheiten, den Lieferort betreffend, behält sich Fa. Pohler Event’s Michael Pohler Catering selbst bei großer Sorgfalt nicht beeinflussen kann. Verzögerungen durch höhere Gewalt, insbesondere nicht vorhersehbare Verkehrsbeeinträchtigungen, gehen nicht zu Lasten von Fa. Pohler Event’s Michael Pohler. Im Fall von Verzögerungen aus vorher genannten Gründen verschieben sich die zugesagten Termine um die Dauer der Behinderung. 4. Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen oder Parkausweise sind von dem Kunden zu beschaffen. Nach Absprache kümmert sich Fa. Pohler Event’s Michael Pohler darum, der Kunde trägt die Kosten.
7. Mängel und Gewährleistung
1. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel müssen unverzüglich (nach Möglichkeit vor Ort) nach Erhalt der Leistung schriftlich und spezifiziert gerügt werden, spätestens jedoch binnen 24 Stunden nach Ende der Veranstaltung. Anderenfalls gilt die Leistung der Fa. Pohler Event’s Michael Pohler als vom Kunden akzeptiert.
2. Bei berechtigten Mängeln steht Fa. Pohler Event’s Michael Pohler nach ihrer Wahl das Recht zur Nachbesserung oder Nachlieferung zu. Schlägt der Nachbesserungsversuch fehl, so kann der Kunde dann, wenn nur ein unerheblicher Mangel vorliegt, eine Preisminderung verlangen oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten.
3. Fa. Pohler Event’s Michael Pohler versichert, dafür Sorge zu tragen, dass die anzuliefernden Waren sorgfältig und vorschriftsmäßig transportiert werden. Fa. Pohler Event’s Michael Pohler haftet nicht für nach Ablieferung beim Kunden durch unsachgemäßen Umgang entstandene Schäden an Leihmaterial etc.
4. Die Verjährung der Ansprüche der Kunden aufgrund eines Mangels wird auf ein Jahr beschränkt.
8. Haftung von Fa. Pohler Event’s Michael Pohler
1. Fa. Pohler Event’s Michael Pohler haftet auf Schadenersatz nur
• bei Vorsatz,
• bei grober Fahrlässigkeit,
• bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
• nach dem Produkthaftungsgesetz
• und unter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen:
2. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Fa. Pohler Event’s Michael Pohler auch bei leichter Fahrlässigkeit, im letzteren Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind diejenigen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
3. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
4. Fa. Pohler Event’s Michael Pohler haftet nicht für Schäden durch die Waren und Speisen von Fa. Pohler Event’s Michael Pohler, sofern der Kunde am Ende einer Veranstaltung übrig gebliebene Waren zum Selbstverzehr übernimmt!
9. Kündigung durch Fa. Pohler Event’s Michael Pohler
Fa. Pohler Event’s Michael Pohler ist berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit aus wichtigem Grund zu beenden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
• die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet und/oder die Sicherheit der Mitarbeiter nicht mehr gewährleistet werden kann,
• der Ruf sowie die Sicherheit von Fa. Pohler Event’s Michael Pohler erheblich gefährdet wird,
• im Falle höherer Gewalt, sofern die Vertragserfüllung nicht nur vorübergehend erschwert oder unmöglich wird,
• der Kunde keine vollständige Rechnungsadresse angibt
• wenn vereinbarte Akontozahlungen des Kunden nicht termingerecht eingehen.
10. Haftung des Kunden
1. Für Beschädigungen, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Kunden verursacht werden, haftet der Kunde. Die Kosten daraus sind der Fa. Pohler Event’s Michael Pohler voll zu ersetzen. Bei Beschädigung, Bruch oder Diebstahl des verwendeten Equipments (Gläser, Besteck, Geschirr, Zelte, Bierzeltgarnituren, Dekoration etc.) von Fa. Pohler Event’s Michael Pohler wird dies dem Kunden zur Gänze in Rechnung gestellt. Die Zählung von verwendetem Equipment findet im Hause Fa. Pohler Event’s Michael Pohler kann vom Kunden den Nachweis angemessener Haftpflichtversicherung verlangen. Fa. Pohler Event’s Michael Pohler haftet nicht für Verlust, Bruch oder Beschädigung der von Kunden eingebrachten Gegenstände.
2. Die Sorgfaltspflicht für angemietete Gegenstände obliegt ab der Übernahme bis zur Rückstellung dem Kunden. Allfällige Schäden, Fehlmengen bzw. Verlust sind vom Kunden zu vertreten und werden durch Fa. Pohler Event’s Michael Pohler gesondert berechnet.
11. Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferung, Übergabe und Zahlung ist Faßberg.
12. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist – auch für Wechsel-, Scheck- und Urkundenverfahren – Celle. Fa. Pohler Event’s Michael Pohler darf den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
Faßberg, Mai 2024
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